Informationen zur Vereinsmeldung 2021/2022
Gerade im Nachwuchsbereich herrscht in den Vereinen gerade eine große Unsicherheit bzgl. der bevorstehenden Vereinsmeldung. Wir möchten die Vereine ermutigen, Nachwuchsmannschaften wie gewohnt zu melden. Sollte sich im Laufe der Vorrunde herausstellen, dass die gemeldeten Nachwuchsmannschaften doch nicht wie gewünscht am Spielbetrieb teilnehmen können, werden seitens des HTTV, gemäß Vorstandsbeschluss vom 19. Mai 2021, für Zurückziehungen in allen hessischen Spielklassen des Nachwuchsbereiches bis zum 30.11.2021 keinerlei Ordnungsgebühren für den Verein anfallen.
Sollte die Saison 2021/22 aufgrund der Corona-Pandemie im späteren Verlauf erneut annulliert werden müssen, fallen auch im Erwachsenenbereich keinerlei Ordnungsgebühren für Zurückziehungen an.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Abfrage zur Aufstiegsbereitschaft im Rahmen der Vereinsmeldung. Sämtliche nicht aufgestiegenen Mannschaften werden bis zum letzten Tabellenplatz abgefragt, ob diese in der nächsthöheren Spielklasse starten möchten, sofern dort ein Platz frei werden sollte. Diese Abfrage bitte unbedingt bearbeiten, da dies den Verantwortlichen bei der Klasseneinteilung enorm weiterhilft.
Die Vereinsmeldung startet am 25.05.2021 und ist bis zum 10.06.2021 geöffnet.
Fristen für die Saison 2021/2022 Wir bitten um Beachtung folgender Fristen:
31.05.2021 |
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03.06.2021 | |
10.06.2021 |
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01.07.2021 |
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Corona: Stufe 1, 2 oder Bundes-Notbremse? Lockerungen im Landkreis oder gilt weiterhin die Bundes-Notbremse? LSBH hat die FAQs aktualisiert. Das ist jetzt wichtig!
Das Corona-Kabinett des Landes Hessen hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 12. Mai in einem Stufenplan neue Regelungen festgelegt. Die Regelungen gelten ab Montag, dem 17. Mai.
Detaillierte Erläuterungen auf der Seite des lsbh:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Besonders wichtig ist die Stufe 2 für den Tischtennisbetrieb. Während es sich bei Stufe 1 lediglich um die "alten" Regelungen der aktuellen Landesverordnung handelt also bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, erlaubt die Stufe 2 den Mannschaftssport bzw. Individualsport.
- Mannschaftssport ist ohne Einschränkung erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept. Damit kann Fußball, Handball, Basketball, American-Football usw. in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis (Test) empfohlen.
- Individualsport (z.B. Joggen, Radfahren, Wandern) darf in Gruppen von höchstens zehn Personen stattfinden. Die Sportausübung zweier Haushalte bleibt unabhängig von der Personenzahl selbstverständlich möglich. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
- Sport in Gruppen kann ebenfalls mit bis zu zehn Personen betrieben werden (z.B.: Rudern im 8er; Gymnastikgruppen; Kontaktsportarten wie Judo, Boxen, etc.). Es muss gewährleistet sein, dass sich die Zehnergruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
Die Regelungen betreffen sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb.
Die Lockerungen der zweiten Stufe greifen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz nach Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt.
Was wann gilt:
- (Bundes-Notbremse) 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge über 100:
→ Es gilt die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte Bundesnotbremse
► zu den FAQ Bundesnotbremse
- (Stufe 1) 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (jeder Tag mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen!) unter 100:
→ Es gilt Stufe 1 der Landesregelungen (Grundlage bildet die aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung).
- (Stufe 2) 7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Tagen (!) unter 100 oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (!) unter 50:
→ Es gilt Stufe 2 der Landesregelungen (Grundlage bildet die aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
ACHTUNG: Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene verschärfend hinausgehen. Auch verschärfte Regelungen zum Sport können dort enthalten sein.
Besondere Regelungen gelten inzwischen für geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Allgemeine Informationen dazu gibt es auf den Webseiten des Hessischen Sozialministeriums sowie der Bundesregierung.
DER STUFENPLAN FÜR HESSEN in Form einer Übersichtgrafik und kurzer Erläuterungen hier, sowie eine gesonderte Übersicht für den Sport.
Start des VR-Cups sowie des Junior-Cups Wann kann es endlich losgehen?
Die Inzidenzwerte sinken, Lockerungen sind in Sicht. Der HTTV möchte neben dem beliebten VR-Cup auch den neu ins Leben gerufenen Junior-Cup so schnell wie möglich starten. Natürlich müssen zunächst die rechtlichen Grundlagen geklärt sein.
In der kommenden Woche werden wir auf der HTTV-Homepage weitere Informationen zum Start der beiden Cups bekanntgeben.
QTTR-Werte online! Überarbeitung des Inaktivitätsabzugs haben Änderungen der TTR-Werte ergeben
Für den Großteil der Tischtennisspieler sind die Hallen in Deutschland seit mehr als einem halben Jahr geschlossen. Dennoch haben natürlich auch in dieser Zeit Spiele stattgefunden. Mit der Überarbeitung des Inaktivitätsabzugs haben sich zudem Änderungen bei den TTR-Werten ergeben, die nun nach der Q-TTR-Berechnung im Mai deutlich werden.
Seit einigen Tagen sind die aktualisierten Q-TTR-Werte in der JOOLA-Rangliste im myTischtennis-Community-Bereich abrufbar!
Auch wenn Sie in den letzten sechs oder sieben Monaten kein Spiel bestritten haben könnte es sein, dass Sie bei Ihrem Q-TTR-Wert eine Veränderung im Vergleich zum Februar-Wert feststellen. Das liegt daran, dass nun bei der Mai-Berechnung der geänderte Inaktivitätsabzug berücksichtigt wurde – auch rückwirkend. Weil nämlich aus technischen Gründen die Rangliste nur zu den vier Q-TTR-Berechnungsterminen komplett (seit dem 1. Juli 2005) neu durchgerechnet wird, wirken sich weit zurückliegende Änderungen beim Inaktivitätsabzug erst jetzt aus.
Im März hatte das DTTB-Ressort Rangliste beschlossen, den Zeitraum beim Inaktivitätsabzug von 12 auf 24 Monate zu erweitern und damit einhergehend den erstmaligen Inaktivitätsabzug von 40 auf 80 Punkte zu erhöhen. Für höchstens zweimal weitere sechs Monate ohne Spiel erfolgen dann jeweils 20 Punkte Abzug bis zu einer Summe von – wie es vorher auch war – maximal 120 Punkten Inaktivitätsabzug.
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