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Spielbetrieb bis zum 31. Mai 2020 ausgesetzt Veranstaltungen werden abgesagt

Das Präsidium hat sich am gestrigen Donnerstag, aufgrund der neuen Informationen der Bundesregierung, mit der weiteren Vorgehensweise zum Thema "Corona" beschäftigt.

Es wurde festgelegt, dass die Aussetzung des Spielbetriebs (VR-Cup-Turniere, weiterführende Veranstaltungen) bis zum 31.05.2020 verlängert wird. Sämtliche Veranstaltungen, welche in diesem Zeitraum angesetzt sind, werden abgesagt.

Erreichbarkeit der HTTV-Geschäftsstelle Aufgrund der aktuellen Corona-Ereignisse wird die Geschäftsstelle erst wieder ab dem 04.05.2020 telefonisch erreichbar sein.

Die Corona-Krise sorgt nicht nur für den Abbruch des gesamten Spielbetriebs in Hessen, auch der Geschäftsbetrieb wird massiv eingeschränkt. 

Die Geschäftsstelle wird ab dem 04.05.2020 wieder besetzt und ab diesem Zeitpunkt auch telefonisch zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar sein.  
Bis dahin wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte via E-Mail an uns, wir rufen gerne zurück. Von Besuchen in der Geschäftsstelle bitten wir abzusehen.

Nachrichten an die allgemeine Mail-Adresse geschaeftsstelle@httv.de werden täglich abgerufen und bearbeitet.

Entscheidungen zum Umgang der in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befindlichen Mannschaften Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an einer Relegation berechtigt, haben das Recht in der nächsten Saison in der höheren Spielklasse zu starten.

Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten schwierig und keiner kann vorhersehen, wie die Entwicklung in den nächsten Monaten verlaufen wird. In der gemeinsam verkündeten Entscheidung vom 1. April 2020 haben sich der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) und seine Landesverbände (LV) auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Dabei obliegt es den Landesverbänden, selbst über die Vorgehensweise zu entscheiden, wie mit den Mannschaften verfahren wird, die sich in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befinden. 

Folgende Regelungen kommen nach Beschluss des Präsidiums vom 2. April 2020, der in enger Zusammenarbeit  mit dem Ressortleiter Mannschaftssport Thomas Diehl und seinem Stellvertreter Hans-Jürgen Arnold erfolgte, zur Anwendung: 

 

1. Alle Mannschaften, die auf einem Aufstiegsplatz stehen, haben das Recht in der nächsten Saison in der höheren Spielklasse zu starten. Die Mannschaft ist nicht zum Direktaufstieg verpflichtet, heißt für die Saison 2019/2020 ist der hessische Passus F 3.4.4 Direktaufstieg ausgesetzt!

2. Alle Mannschaften, die auf einem Abstiegsplatz stehen, steigen ab.

3. Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an einer Relegation/Aufstiegsspielen berechtigt, haben das Recht, nächste Saison in der höheren Spielklasse zu starten.

4. Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an Abstiegsspielen berechtigt, verbleiben nächste Saison in dieser Spielklasse.

5. Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an vorsorglichen Aufstiegsspielen berechtigt, werden für das Auffüllen einer Spielklasse berücksichtigt.

6. Im Rahmen der Vereinsmeldung wird die unverbindliche Aufstiegsbereitschaft bis zum fünften Tabellenplatz abgefragt.

7. Auf Hessenebene finden keine Ehrungen der Meistermannschaften statt. Auf Bezirks- und Kreisebene entscheiden die Bezirke und Kreise über eine Ehrung.
 

Präsident Andreas Hain erläutert: "Wir wissen, dass es natürlich immer noch Härtefälle  geben wird,  wir hoffen jedoch mit diesen Entscheidungen eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Das ist eine besondere Situation. Wir gehen gleichzeitig davon aus, dass diese eindeutigen Lösungen letztendlich von allen akzeptiert und getragen werden. Wichtig ist, dass auch die letzten offenen Punkte schnell geklärt wurden und keiner noch lange auf ein Ergebnis warten muss. Wir stehen vor großen Aufgaben, bei denen wir allen Spieler/innen und Vereinen, sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Kraft sowie alles Gute und viel Gesundheit wünschen". 

Durch die oben genannten Umständen kann es zu einem Überhang von Teams in einzelnen Spielklassen in der Spielzeit 2020/2021 kommen, der dann einen vermehrten Abstieg zur Folge hätte.

Reservespielerstatus (RES) für die Saison 2020/2021 DTTB-Ressort Wettspielordnung hat sich mit dieser Thematik näher auseinandergesetzt

Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass niemand außer dem DTTB-Bundestag (und auch nicht das Ressort WO) berechtigt ist, die Vorschriften der WO  zu ändern oder “anzupassen“. Insofern gibt es hier auch für das Ressort WO keinen Handlungsspielraum. Es bleibt somit bei den in der WO bestehenden Regelungen:

 

  • Die RES-Spieler, die zwei Einsätze in der Rückrunde 2019/2020 hatten, haben ein Recht darauf, den Vermerk zur Vorrunde 2020/2021 loszuwerden.
  • Bei denjenigen Stammspielern, die in der RR 2019/2020 keine zwei Einsätze hatten, erfolgt gemäß der WO der Rückgriff auf die der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie und das ist in diesem Fall die „coronafreie“ VR 2019/2020, was in vielen Fällen Abhilfe leisten sollte.
  • Spieler, die weder in der VR 2019/2020 noch in der RR 2019/2020 an zwei Punktspielen des Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben, werden zur VR 2020/2021 in der Altersklasse Damen/Herren zum Reservespieler (RES) (Ausnahmen im Fall der untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins, bei Wechseln bzw. bei Anträgen aufgrund Schwangerschaft s. Ziffer 1.3 des Abschnitts H der WO).

 

Abschließend bittet das Ressort WO in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass die aktuell noch gültigen Regelungen zum RES-Status recht großzügig sind. Diese Einschätzung wird durch den Beschluss des DTTB-Bundestages 2019 bestätigt, der im Ergebnis zu einer Erhöhung der zukünftigen Mindesteinsätze von 2 auf 3 geführt hat.

"Bleibt zuhause" ist das Motto des JuniorteamsEine schwere Zeit für alle Tischtennisliebhaber, aber es lässt einige kreativ werden.

Das Juniorteam hat mit seinen Mitgliedern ein kleines Video erstellt. 
#stayathome 

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