Prinzipiell ist nach der derzeit gültigen Version der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV, §20) der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Da allerdings die Inzidenz im Stadtkreis und Landkreis Offenbach bereits seit Anfang Januar 2022 durchgehend über dem Schwellenwert von 350 liegt, greift in unserem kompletten TT-Kreis die für das Land Hessen festgelegte Hotspot-Regelung.
Das bedeutet: Bei Veranstaltungen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt im Innenbereich die 2G-Plus-Regelung.
Eine Übersicht, wann aktuell 2G-Plus erfüllt ist, gibt es HIER
… und wenn Corona doch einmal zuschlägt:
Aufgrund der derzeitigen Rekordansteckungen finden Anrufe und Anordnungen durch die Gesundheitsämter so gut wie nicht mehr statt. Das entbindet im Einzelfall nicht von der Pflicht zur Isolation bei einem positiven Test sowie zur Quarantäne bei infizierten Haushaltsangehörigen. Infos über das richtige Verhalten im Corona-Fall gibt es HIER