Auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen sind die bereits angekündigten Weiterentwicklungen - bargeldlose Turnierserienabwicklung, Durchführung auch bei Anmeldung von nur sieben bzw. acht Spielern – leider noch nicht fertiggestellt.
Um trotzdem einen reibungslosen Start in das neue VR-Cup-Jahr zu gewährleisten, haben wir gemeinsam mit den anderen Landesverbänden entschieden, dass der Start in das neue Jahr zunächst nach den Regularien des diesjährigen VR-Cups (5€ Startgeld, Abwicklung per Bargeld, keine Möglichkeit der Durchführung bei sieben oder acht Teilnehmer/innen) erfolgen soll. Hierzu können ab sofort Turniere bis zum 29. Februar 2024 in click-TT angelegt werden. Sobald es neue Informationen hinsichtlich des Umsetzungsdatums und der Anlage von Turnieren nach den neuen Regularien gibt, werden wir dies umgehend kommunizieren. Für Ausrichter und Teilnehmer wird ein nahtloser Übergang auf die bargeldlose Zahlung und den damit verbundenen Neuerungen erfolgen. Alle im Januar und Februar gespielten Turniere werden natürlich auch in die Gesamtwertung der drei Ranglisten für die Turnierserien-Saison 2024 einfließen.
Die Neuerungen auf einen Blick:
· Es wird im Laufe des kommenden Jahres möglich sein, auch bei 7 oder 8 Teilnehmenden im Format "jeder gegen jeden" einen VR-Cup ausrichten zu können. Jedoch müssen zum Meldeschluss des Turniers mindestens 9 Teilnehmer vorliegen, ansonsten wird das Turnier automatisch abgesagt und alle Teilnehmer hierüber per E-Mail benachrichtigt. Zudem geht ein Turnier für einen Teilnehmenden nur dann in seine Teilnahmerangliste, wenn mindestens vier Spiele mit TTR-Relevanz absolviert wurden.
· Noch größere Auswirkungen wird die bargeldlose Abwicklung haben. Die Startgebühr der Teilnehmenden wird künftig online eingezogen und der Verein bekommt die ihm zustehende Summe, einmal monatlich überwiesen. Die Startgebühr, die in Hessen acht Jahre lang konstant bei 5 Euro lag wird nach Einführung der bargeldlosen Abwicklung der Turnierserie in allen Landesverbänden auf 7 Euro angehoben. Neben den Entwicklungen bei der allgemeinen Inflation ist eine Anhebung der Startgebühren auch deshalb geboten, damit den durchführenden Vereinen nach Abzug der Einbehalte (z.B. Transaktionsgebühren) mindestens so viel Einnahmen zur Verfügung stehen, wie bei der vorherigen Höhe der Startgebühren.