Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen verschärft das Land Hessen ab Donnerstag, 11. November 2021 die Corona-Regularien ein weiteres Mal.
Das heißt für den Sport in Innenräumen und somit für die Ausübung des Tischtennissportes, dass Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Sport in Innenräumen einen aktuellen PCR-Test (gemäß §3 (1) Nr. 4 der CoSchuV) vorlegen müssen. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus!
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dafür ein ärztliches Attest vorweisen. Hier reicht weiterhin der Antigen-Schnelltest aus.
Bei Schülerinnen und Schülern ist weiterhin das Testheft ausreichend.
Update: Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – gilt die Testpflicht nach § 3a (zweimal wöchentlicher Antigentest, soweit nicht geimpft oder genesen). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen.