Das ergibt sich aus den Maßnahmen, die das Corona-Kabinett am 22. Juni 2021 aufgrund der sinkenden Fallzahlen festgelegt hat. Die neuen Regelungen, die in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten sind, gelten von Freitag, 25. Juni 2021, bis Donnerstag, 22. Juli 2021.
ACHTUNG: Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene verschärfend hinausgehen. Auch verschärfte Regelungen zum Sport können dort enthalten sein. Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht. Hier geht es zum hessischen Eskalationskonzept.
Detailfragen zu den landesweiten Regelungen hat der Landessportbund Hessen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantwortet.
Diese finden Sie auf der Seite des Landessportbundes (FAQs).