Für den Sportbetrieb sieht die angepasste Verordnung vom 24.03.2021 keine Änderung vor. Weiterhin gilt die 3-Meter-Abstand-Regelung für 5/2-Gruppen bzw. Tischtennis-Paarungen. In diesem Rahmen kann entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und der vorliegenden Hygienekonzepten trainiert werden.
Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.
Weiterhin die Empfehlung der FAQ des lsbh, der die Fragen und Antworten in Abstimmung mit der Hessischen Landesregierung Hessen.