In der mit den Landesverbänden abgestimmten Aktualisierung vom 17. August geht es neben redaktionellen Anpassungen um zwei wesentliche Änderungen gegenüber der Version vom 26. Mai: Die Öffnung des Tischtennissports für das zwischenzeitlich untersagte Doppel sowie die erweiterte Verpflichtung zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes.
In der aktualisierten Version des Schutzkonzeptes ist die Rückkehr zum Doppel wieder möglich, das aufgrund von staatlichen Bestimmungen aktuell in fast allen Bundesländern zulässig ist.
Die zweite Neuerung befasst sich mit dem Tragen des Mund- und Nasenschutzes als bundesweit anerkanntes und erfolgreiches Mittel zur Eindämmung des Virus Sars-Cov-2. Staatliche Bestimmungen schreiben das Aufsetzen von Masken u.a. in Geschäften, in öffentlichen geschlossenen Räumen und mittlerweile bereits zunehmend in vielen Teilen Deutschlands außerhalb des Sporttreibens auch in Sporthallen vor.
Diese Punkte decken sich mit den Hygiene- und Verhaltensregeln im Wettkampfbetrieb des HTTV. Für den Wettkampfbetrieb in den Bundesspielklassen ist der DTTB zuständig.
Für die Taskforce des Verbandes erklärt Vizepräsident Arne Klindt: "Wir haben uns entschlossen, die Maskenpflicht auf alle Anwesenden in der Halle, die gerade nicht Sport treiben, zu erweitern. Dies trägt zu noch mehr Sicherheit bei und gewährleistet gleichzeitig eine bundesweit klare einheitliche Regelung für den Tischtennissport auf Basis der staatlichen Verordnungen.“