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Sonstiges  

Plakat zum Schutz- und Handlungskonzept im nächsten plopp und als Download

Antworten zu den Aufgaben der Hygienebeauftragten

Autor:

Geschäftsführer

Mit der Ausgabe 6 des Magazin plopp, welcher sich spätestens in KW 22 in den Briefkästen findet, bekommen alle Vereine zwei Plakate mit dem Schutz- und Handlungskonzept zum Aufhängen in der Halle. 

Wer bis dahin nicht darauf verzichten kann oder warten möchte, der findet hier das Plakat im DIN A3-Format zum Download. 

Des Weiteren bekommen wir häufiger die Frage gestellt, was die Aufgaben des Hygienebeauftragten sind. Dieser soll u. a.: 

  • über die notwendigen Richtlinien und deren Modifikationen Bescheid zu wissen;
  • diese Richtlinien allen Vereinsmitgliedern bekanntgeben;
  • die Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen.Zum Beispiel Beschaffung von Reinigungs-/Desinfektionsmittel organisieren;
  • Die Einhaltung der Richtlinien überwachen, dazu muss er nicht selbst in der Halle anwesend sein;
  • Sich um die angemessene Dokumentation kümmern;
  • Als Ansprechpartner für Mitglieder aber auch darüber hinaus zur Verfügung stehen.

Fragen gibt es auch immer wieder zur Haftung sowohl der Vorstände als auch der Hygienebeauftragten. Hier verweisen wir auf die FAQ-Liste des Landessportbundes Hessen. 

 

 

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