Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass niemand außer dem DTTB-Bundestag (und auch nicht das Ressort WO) berechtigt ist, die Vorschriften der WO zu ändern oder “anzupassen“. Insofern gibt es hier auch für das Ressort WO keinen Handlungsspielraum. Es bleibt somit bei den in der WO bestehenden Regelungen:
- Die RES-Spieler, die zwei Einsätze in der Rückrunde 2019/2020 hatten, haben ein Recht darauf, den Vermerk zur Vorrunde 2020/2021 loszuwerden.
- Bei denjenigen Stammspielern, die in der RR 2019/2020 keine zwei Einsätze hatten, erfolgt gemäß der WO der Rückgriff auf die der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie und das ist in diesem Fall die „coronafreie“ VR 2019/2020, was in vielen Fällen Abhilfe leisten sollte.
- Spieler, die weder in der VR 2019/2020 noch in der RR 2019/2020 an zwei Punktspielen des Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben, werden zur VR 2020/2021 in der Altersklasse Damen/Herren zum Reservespieler (RES) (Ausnahmen im Fall der untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins, bei Wechseln bzw. bei Anträgen aufgrund Schwangerschaft s. Ziffer 1.3 des Abschnitts H der WO).
Abschließend bittet das Ressort WO in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass die aktuell noch gültigen Regelungen zum RES-Status recht großzügig sind. Diese Einschätzung wird durch den Beschluss des DTTB-Bundestages 2019 bestätigt, der im Ergebnis zu einer Erhöhung der zukünftigen Mindesteinsätze von 2 auf 3 geführt hat.