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Corona-Krise: Fragen und Antworten zur Regelung für den Mannschaftsspielbetrieb

Fragen und Antworten zu den Hintergründen und der Entscheidungsfindung:

Autor:

Geschäftsführer

Was waren die Leitmotive für die Beteiligten an der Suche nach einer Lösung nach dem Aussetzen der Saison wegen der Corona-Krise?
1. Der DTTB und seine 18 Landesverbände wollten nach Möglichkeit eine bundeseinheitliche Lösung finden. Es sollte nicht so sein, dass ein Verein in Flensburg grundlegend anders behandelt wird als einer in Sonthofen, Görlitz oder in Selfkant. Wir spielen denselben Sport, da sollten auch die Regeln möglichst - unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten - einheitlich sein. Das schafft Nachvollziehbarkeit.

2. Die Wettspielordnung (WO) ist sozusagen das Gesetzbuch für unseren Spielbetrieb, das sich nicht kurzfristig ändern lässt. Nach der WO muss sich Tischtennis-Deutschland richten, Krise hin oder her. Auch nach Jahrzehnten der Erfahrung mit verschiedenen Vorkommnissen in unserem Sport wird man darin nicht für jedes Ereignis eine Lösung parat haben. Aber in Sondersituationen wie dieser ist die WO trotzdem der wichtigste Leitfaden. Wenn der DTTB und die Landesverbände gegen ihre eigenen Ordnungen verstoßen, ist eine Regelung angreifbar. Wird eine Entscheidung von den Rechtsorgangen kassiert, ist niemandem geholfen.

3. Die Lösung sollte rechtlich unangreifbar sein und den Vereinen so schnell wie möglich Planungssicherheit geben.

Wer war an der Ausarbeitung der Vorschläge beteiligt?
Alle Landesverbände, Regionen und DTTB-Gremien konnten Vorschläge zum Umgang mit dem Mannschaftsspielbetrieb einreichen. Sie umfassten insgesamt 36 Seiten. Einige Landesverbände hatten vorab bei ihren Bezirken und Kreisen ein Meinungsbild eingeholt. Eine Kleingruppe aus DTTB und Landesverbandsvertretern hat alle Vorschläge gebündelt, sondiert und juristisch geprüft. An der abschließenden großen Telefonkonferenz am Dienstagabend mit insgesamt rund 30 Experten waren Vertreter des Deutschen Tischtennis-Bundes (Mitglieder von Präsidium, Ausschuss für Leistungssport, Ressort Erwachsenensport und Generalsekretariat sowie der Justiziar) sowie Vertreter aller 18 Landesverbände – die Sportwarte bzw. Vizepräsidenten Sport oder Fachleute für den Mannschaftsspielbetrieb – beteiligt.

Warum kam es zu der Entscheidung für den Abbruch der Saison Mitte März und die Übernahme der März-Tabelle als Abschlusstabelle?
1. Juristisch ist eine Annullierung der Saison nicht möglich. Die Wettspielordnung setzt voraus, dass eine Saison, also gespielte Matches, gewertet wird.

2. Da im Durchschnitt ca. 85 Prozent aller Spiele, teilweise sogar 100 Prozent, sportlich einwandfrei absolviert wurden, berücksichtigt die gewählte Lösung alle bereits gezeigten „Leistungen“ für Aufstieg und Abstieg. Diese Option ermöglicht die vollständige Wertung aller in der Spielzeit 2019/20 bis zum 13. März 2020 ausgetragenen Mannschaftskämpfe.

3. Die Spielzeit ist nach der WO vom 1. Juli bis 30. Juni festgelegt. Demnach sind saisonübergreifende Lösungen (z.B. Vorrunde 2019/20 und Rückrunde in der Saison 2020/21) ausgeschlossen.

4. Die März-Tabelle wurde von allen an der Telefonkonferenz Beteiligten als die gerechtere Tabelle bewertet, weil sie die meisten Punktspiele enthält; sie enthält jedoch – der einzige Nachteil – Mannschaften mit einer unterschiedlichen Anzahl von absolvierten Punktspielen. In sehr vielen Fällen ist dieser Mangel unerheblich. Sollte es in Einzelfällen zu Härten kommen, könnten diese auf den verschiedenen Ebenen wenn möglich aufgefangen werden.

5. Anhand der aktuellen Platzierungen sind schon Wechsel geplant oder eingereicht.

6. Der DTTB und die Landesverbände gehen davon aus, dass sie eine durch die entsprechenden Ordnungen abgedeckte Lösung gefunden haben, die juristisch nicht angreifbar ist. 

Welche Argumente gab es dagegen, den Stand zum Ende der Vorrunde als Abschlusstabelle zu nehmen?
1. Die Wettspielordnung setzt voraus, dass eine Saison, also gespielte Matches, gewertet wird.

2. Warum sollten die Ergebnisse und Leistungen der Rückrunde keine Beachtung finden? Es gibt Mannschaften, die sich in der Rückrunde an die Tabellenspitze gespielt haben und demnach Meister geworden wären ebenso wie Teams, die derzeit auf Platz eins stehen und zur Jahreswende nur Tabellenvierter waren.

3. Benachteiligt wären in den Spielklassen unterhalb der Bundesklassen, also unterhalb der Oberliga diejenigen Mannschaften, die sich zur Rückrunde verstärken konnten bzw. in den Bundesspielklassen diejenigen Mannschaften, die zur Rückrunde auf in der Vorrunde nicht einsatzfähige Spieler/innen zugreifen konnten. Die reguläre Wechselmöglichkeit mit der Veränderung der Mannschaft war für die Beteiligten ein gewichtigeres Argument als eine Benachteiligung derer, denen z.B. zur Rückrunde der/die Topspieler/in ausgefallen ist.

4. Alle Entwicklungen ab Januar durch Verbesserung oder Verschlechterung der Mannschaftsleistungen werden außer Acht gelassen; so könnte es passieren, dass jemand absteigt, der in der aktuellen Tabelle im gesicherten Mittelfeld steht – und umgekehrt.

5. Alle Mannschaftskämpfe der Rückrunde würden herausfallen – und das sind bei einzelnen Mannschaften mitunter sechs und mehr.

Meine Mannschaft hat einen Nachteil dadurch, dass sie beim Abbruch der Rückrunde weniger Spiele absolviert hatte als die Konkurrenzvereine. Welche Lösung gibt es dafür?
Ungerechtigkeiten oder Härtefälle würde es geben, egal welche Entscheidung DTTB und Landesverbände getroffen hätten. Der DTTB und die Landesverbände versuchen, einen Großteil der Härtefälle auf den verschiedenen Ebenen so gut es geht zu regeln. Entscheidung des HTTV für seine Spielklassen vom 2. April: Jedem Team, das auf einem Relegationsplatz steht, wird der Aufstieg oder der Klassenerhalt angeboten.
Mannschaften, die bei Abbruch auf den Relegationsplätzen stehen, verbleiben in der jeweiligen Spielklasse – das gilt für die Tabellenachten – bzw. steigen in die nächst höhere Spielklasse auf – gilt für die Tabellenzweiten. Dadurch kann es unter Umständen zu einem Überhang von Teams in einzelnen Staffeln in der Spielzeit 2020/2021 kommen, der dann einen vermehrten Abstieg zur Folge hätte.

Welche TTR-Werte werden für die Mannschaftsmeldungen der neuen Saison maßgeblich sein?
Für die Meldungen der Vorrunde ist der Q-TTR-Wert maßgebend, der mit dem Stichtag 11. Mai berechnet wird.

Was passiert mit dem Reservespielerstatus (RES)
Die Bedingungen der WO H 1.3.1 gelten auch für die Saison 2020/21. 

Text: DTTB und HTTV

 

 

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