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Turnierserie  

Harte Strafen bei einer Sportgerichtsverhandlung

Bei einem VR-Cup-Turnier hatten sich nach Auffassung des Gerichts zehn Spieler und der Abteilungsleiter des ausrichtenden Vereins aus dem Bezirk Süd verabredet, durch fingierte Ergebnisse den Ranglistenwert eines Spielers zu manipulieren.

In dem zu verhandelnden Fall hatte der betreffende Spieler (an einem Abend) gegen sechs andere gewonnen, die nach ihrem Q-TTR-Wert um 300 bis 600 Punkte besser eingestuft waren als er. 600 Punkte beschreiben ein Gefälle von der Hessenliga bis zur Bezirksklasse, so dass die Gewinnwahrscheinlichkeit bei allen Begegnungen unter 0,007% lag, bei einigen sogar bei 0%. Es wurde vermutet, die Ergebnisse seien manipuliert worden, um den Q-TTR-Wert des Betreffenden so zu erhöhen, dass er in der künftigen 1. Mannschaft seines Vereins an Platz sechs hätte spielen können, ohne mehrere Sperrvermerke auszulösen. Zugleich wurde bekannt, dass es sich bei dem Spieler um den Geldgeber handelt, der dem Verein Spielerverpflichtungen ermöglichte, die dazu führten, dass dieser in der Vereinsrangliste an elfter Stelle gestanden hätte, aber nach den Siegen bei dem VR-Cup-Turnier auf Platz sechs vorgerückt war.

Die Turnierverantwortlichen beschränkten den Teilnehmerkreis auf vereinseigene Spieler, solche die dorthin wechseln wollten und weitere, die dem Verein (z. B. als Trainer) verpflichtet waren. Sie unterschätzten aber, dass in Zeiten von click-TT nachträglich über das von jedermann einsehbare Portal Öffentlichkeit hergestellt wurde und die Unwahrscheinlichkeit der Spielergebnisse zu offensichtlich war, um die Angelegenheit geheim zu halten. Hinzu kam noch, dass einer der Beteiligten in Facebook Urlaubsbilder aus Spanien gepostet hatte, die nahelegen, dass er bei dem Turnier nicht anwesend war und er sagte auch aus, nicht mitgespielt zu haben. Nun mussten die Verantwortlichen und die übrigen Teilnehmer erklären, wie die Ergebnisse für den nicht anwesenden Spieler in die Ergebnisliste gekommen waren. Sie gaben an, der Spanienurlauber habe kurz vorher abgesagt und seine Zustimmung gegeben, dass seine Spiele für ihn als verloren gewertet werden durften. Das erwies sich aber als kompliziert, denn die von der Turniersoftware ermittelte Zusammenstellung der Paarungen hängt von den in der jeweils vorhergehenden Runde erzielten Ergebnissen ab. Das vom Ausrichter vorgelegte Tableau war aber nur möglich, wenn der nicht anwesende Spieler in der zweiten und vierten Runde gewonnen hatte.

Dieser und weitere Widersprüche überzeugten das Gericht, dass die infrage stehenden Spiele nicht stattgefunden hatten, sondern einfach „geschrieben“ worden waren. Es verurteilte den Nutznießer und Initiator zu einer Sperre von 18 Spielen, in dieser Zeit darf der Verurteilte nur trainieren, aber an keinem Wettkampf teilnehmen, und fügte noch 300 € Geldstrafe hinzu. Der Spieler und Turnierverantwortliche, der den Teilnehmerkreis entsprechend ausgesucht hatte, erhielt eine Sperre von 15 Spielen. Ein weiterer Turnierverantwortlicher, zugleich Abteilungsleiter, wurde 12 Spiele gesperrt, darüber hinaus darf er zwei Jahre lang im Verein oder Verband kein Amt ausüben. Alle übrigen Beteiligten wurden mit 9 Spielen Sperre bestraft. Die bei dem Turnier „erzielten“ Ranglistenpunkte wurden gestrichen.

 

Hans-Karl Schäfer
Vorsitzender Verbandssportgericht

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