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Absage zu den Relegationsspielen möglich

Verzicht muss bis zum 20. April mitgeteilt werden

Im Rahmenterminplan wurde für die Relegationsspiele in Hessen der 30. (29.) April und 1. Mai zur Austragung festgelegt. Auf Verbandsebene sind es Spiele zur Hessenliga zwischen dem Tabellenachten und den jeweils beiden Tabellenzweiten, der unter der jeweiligen Hessenliga angesiedelten Verbandsliga. Einzige Ausnahme die Hessenliga Nord/Mitte der Damen, wo der Letzte in die Relegation einzieht.

Die Relegationsspiele zu Verbandsliga beziehen sich auf den Tabellenachten der Verbandsliga und die jeweiligen Zweiten der unter der Verbandsliga angesiedelten Bezirksoberligisten.

Auch für die Bezirke und Kreise wurden für dieses Wochenende Relegationsspiele um den Aufstieg, vorsorglichen Aufstieg sowie Kassenerhalt festgelegt.

Alle potenziellen Teilnehmer dieser Spielrunden müssen ihrem Klassenleiter bis zum 20. April eine Nichtteilnahme schriftlich erklären. Liegt keine Verzichtserklärung vor, ist die Teilnahme verpflichtend.

 

Rolf Schäfer

Ressortleiter Medien

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