Der Beirat des HTTV hat in seiner Tagung am 5. März 2016 folgende Änderung der Jugendordnung 3.2.1.2 beschlossen:
Die Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb können für Nachwuchsspieler wie folgt beantragt werden:
- Jugendliche: ohne Einschränkung
- Schüler: Q-TTR-Wert (11.02. des Jahres) mindestens 1.500 Punkte.
- Schülerinnen: Q-TTR-Wert (11.02. des Jahres) mindestens 1.200 Punkte.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
Diese Regelung gilt ab sofort. Parallel dazu gilt bis zum 30.06.2016 die „alte“ Regelung:
3.2.1.2
Die Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb werden nur nach Leistungen der abgelaufenen Saison erteilt. Dabei gilt für die Erteilung:
Jugendliche: generell möglich.
Schüler/innen A: alle Teilnehmer des HTTV-Ranglistenturniers der Schüler/innen A, zusätzlich Teilnehmer am Bezirksendranglistenturnier mit Befürwortung durch Bezirksjugendwart.
Schüler/innen B: Plätze 1-12 des HTTV-Ranglistenturniers der Schüler/innen B.
Schüler/innen C: generell nicht möglich.
Das zur Antragstellung erforderliche Formular finden Sie hier: http://www.httv.de/media/000/Formulare/Antrag-Erteilung_SBE.pdf