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Änderung der Jugendordnung 3.2

Spielberechtigung von Nachwuchsspielern für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE)

Der Beirat des HTTV hat in seiner Tagung am 5. März 2016 folgende Änderung der Jugendordnung 3.2.1.2 beschlossen:

Die Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb können für Nachwuchsspieler wie folgt beantragt werden:

-          Jugendliche: ohne Einschränkung

-          Schüler: Q-TTR-Wert (11.02. des Jahres) mindestens 1.500 Punkte.

-          Schülerinnen: Q-TTR-Wert (11.02. des Jahres) mindestens 1.200 Punkte.

 

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

 

Diese Regelung gilt ab sofort. Parallel dazu gilt bis zum 30.06.2016 die „alte“ Regelung:

 

3.2.1.2

Die Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb werden nur nach Leistungen der abgelaufenen Saison erteilt. Dabei gilt für die Erteilung:

Jugendliche: generell möglich.

Schüler/innen A: alle Teilnehmer des HTTV-Ranglistenturniers der Schüler/innen A, zusätzlich Teilnehmer am Bezirksendranglistenturnier mit Befürwortung durch Bezirksjugendwart.

Schüler/innen B: Plätze 1-12 des HTTV-Ranglistenturniers der Schüler/innen B.

Schüler/innen C: generell nicht möglich.

 

Das zur Antragstellung erforderliche Formular finden Sie hier: http://www.httv.de/media/000/Formulare/Antrag-Erteilung_SBE.pdf

 

 

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