Nachfolgend sind alle Spielerinnen und Spieler aufgeführt, für die eine Kostenerstattung möglich ist.
Die Teilnehmerübersichten der Bezirksendranglisten wurden vom zuständigen Bezirksjugendwart zur Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten sind im Absatz 3.3 der HTTV-Jugendordnung nachzulesen.
Insbesondere bezüglich des Rechtsanspruches auf den Erhalt der Aufwandsentschädigung ist zu beachten, dass der abgebende Verein zur Wahrung des Anspruches nicht auf die fristgerechte Beantragung der Sperre (spätestens bis zum 30.06.2005 an die Geschäftsstelle zu richten !) verzichten darf, da die Sperre die einzige mögliche Sanktion seitens des Verbandes bei Ausbleiben der Zahlung ist.
Kostenerstattung bei Vereinswechsel Jugendlicher zum 01.07.2005
(se) Nachfolgend sind alle Spielerinnen und Spieler aufgeführt, für die eine Kostenerstattung möglich ist. Die Teilnehmerübersichten der Bezirksendranglisten wurden vom zuständigen Bezirksjugendwart zur Verfügung gestellt.