Gemäß WO 7.18.4 muss bei Nichtantreten des Gastes in der Vorrunde das Heimrecht für die Rückrunde getauscht werden.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die beiden folgenden Punkte (7.18.5+6) der WO.
Hier die entsprechende Auszug aus der HTTV-Wettspielordnung:
7.18 Nichtantreten
7.18.1
Tritt eine Mannschaft - außer in den unter 7.12.4 genannten Fällen - nicht an, wird das Meisterschafts- oder Pokalspiel für den Gegner als gewonnen gewertet.
7.18.2
Der mit seiner Mannschaft nicht angetretene und für den Ausfall des Meisterschafts- oder Pokalspiels verantwortliche Verein wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.
7.18.3
Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft ein Spielbericht mit der Aufstellung der anwesenden Mannschaft und einem entsprechenden Vermerk auszufüllen. Ist nur der Gastverein anwesend, ist dieser Spielbericht dem Klassenleiter zu übersenden.
7.18.4
Tritt eine Mannschaft in der Vorrunde als Gastmannschaft nicht an, wird das Spiel in der Rückrunde beim Gegner (Tausch des Heimrechts) angesetzt.
7.18.5
Tritt eine Heimmannschaft nicht an, hat sie dem Gegner die für das Meisterschaftsspiel/Pokalspiel entstandenen Auslagen (Fahrtkosten von Spielort zu Spielort) zu ersetzen.
7.18.6
Anträge zur Erstattung von Auslagen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem ausgefallenen Spiel unter Beifügung der Belege an den Klassenleiter zu stellen. Für die Berechnung werden je Fahrtkilometer des Vereins zum Spielort und zurück die Sätze der Richtlinien zur Finanzordnung des HTTV angesetzt.
Die vom Klassenleiter festgesetzten Auslagen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Klassenleiterentscheidung auf das Konto des HTTV zu überweisen. Der HTTV leitet die festgelegten Auslagen an den antragstellenden Verein weiter.
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