Update der Hygiene- und Verhaltensregeln im Wettkampfbetrieb
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Der Abschnitt "Zuschauer" wurde gemäß der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) angepasst. Zuschauer Nach § 2 Abs. 2 vorletzter Satz sind Zuschauer nach den allgemeinen Regelungen, die für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten (§ 1 Abs. 2b), insbesondere der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand sowie der Regelobergrenze von 250 Personen, gestattet. Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder währenddessen betreuen, dürfen sich weiterhin unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Hygieneregeln in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Kommunen empfiehlt es sich vorab mit der Heimmannschaft in Verbindung zu setzten, um die Bedingungen vor Ort zu erfragen. Die Gesundheit aller am Wettkampf beteiligen Personen hat oberste Priorität. Nur wenn alle zu einem guten Miteinander beitragen ist der Spielbetrieb in dieser Saison möglich. · Hygiene- und Verhaltensregeln des HTTV für den Wettkampfbetrieb (Stand 11.09.2020) · Informationsblatt Anwesenheitsliste · Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung · FAQ des Landessportbundes Hessen Bei Fragen steht ihnen die Geschäftsstelle weiterhin gerne zur Verfügung. |
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Update der Hygiene- und Verhaltensregeln im Wettkampfbetrieb Der Bereich "Zuschauer" hat ein Update erfahren