Für die Klassenleiter besteht nicht, wie in der Ausgabe von Plopp 18/11 angekündigt, die Pflicht eine Terminplanbesprechung durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit für die Rückrunde eine Sitzung einzuberufen. In diesem Fall besteht für die Vereine Teilnahmepflicht. In der Satzung gibt es dazu folgenden Paragrafen:
7.10.3.1 Terminplanbesprechung
„Klassenleiter auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene können auf Basis eines Spielplanentwurfes Terminplanbesprechungen (vor jeder Halbrunde) mit Vereinsvertretern (Mannschaftsführern, für die betroffenen Mannschaften besteht Teilnahmepflicht) durchführen. Die Ergebnisse dieser Besprechung sind endgültig und durch das zuständige Organ auf Einhaltung der Wettspielordnung zu überprüfen.“
Rolf Schäfer