Während die ursprüngliche Version der „Kontakt- und Betriebsstättenverordnung“ vom 2.11.2020 noch hoffen ließ, dass man in vereinseigenen Sporthallen zumindest einen Tisch aufstellen und zwei Personen spielen lassen könnte, wird nun in der ab 5.11.2020 gültigen und präzisierten Version klargestellt, dass das in Hessen nicht möglich sein soll.
Denn in der neuen Fassung steht nun unter §2, Abs. 2:
„Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. ...“
Somit ist der Passus, dass Individualsport einzeln, zu zweit oder aus einem Hausstand möglich ist, für öffentliche und private Sportanlagen – und das sind leider die Hallen, in denen das Vereinstraining stattfindet, leider aufgehoben.
Die Lesefassung der neuen Verordnung findet Ihr HIER (siehe Seiten 5f)